Hebel Plan ’08 GmbH & Co. KG. Produkt aus dem Vertrieb von Daniel Shahin

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Beschluss der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, vom 12.08.2015, welcher inzwischen in Rechtskraft erwachsen ist, Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau, BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, zum

Abwickler
des von der Garantie Hebel Plan ’08 GmbH & Co. KG unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts gemäß § 15 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) bestellt worden.

Gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 KAGB wurde mir die Befugnis übertragen, sämtliche Maßnahmen zu treffen, die zur Abwicklung des durch die o.g. Gesellschaft betriebenen Investmentgeschäfts notwendig sind.

Insbesondere bin ich beauftragt, die Vermögensgegenstände des Fonds zu verwerten sowie Ansprüche der Gesellschaft geltend zu machen und anschließend vorhandene bzw. erhaltene Gelder an die Anleger auszukehren. Dies schließt die Geltendmachung von Ausschlusskosten gegenüber säumigen Anlegern ein sowie die weitere Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Ich habe in diesem Zusammenhang die Kontoguthaben der Fondsgesellschaft bereits sichergestellt und auf ein von mir eingerichtetes gesondertes Anderkonto übertragen. Hierdurch ist sichergestellt, dass nur ich über das Konto verfügen kann.

Ich werde in den nächsten Wochen alle Konto- und sonstigen Unterlagen der Gesellschaft auswerten, um festzustellen, welche Personen berechtigte Ansprüche gegen die Gesellschaft haben. Nach Feststellung der entsprechenden Berechtigungen wird versucht werden, mit dem sichergestellten und noch zu verwertenden Vermögen die Rückführung der Ansprüche zu ermöglichen.

Mir sind von Seiten der Geschäftsleitung der Gesellschaft, die ihre gesellschaftsrechtliche Funktion weiter ausübt, umfangreiche Unterlagen übergeben worden. Mit der Sichtung dieser auszuwertenden Schriftstücke und Datensätze in erheblicher Anzahl haben meine Mitarbeiter und ich bereits begonnen. Da zudem ein Großteil von Unterlagen des Fonds von den Strafverfolgungsbehörden sichergestellt wurden und mir diese bislang noch nicht zugänglich sind, werden meine entsprechenden Recherchen und Prüfungen sicherlich noch bis Jahresende 2015 andauern, bevor ich eine erste Aussage zur Vermögenslage der Fondsgesellschaft treffen kann.

Insofern darf ich Sie bitten, von Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen. Sie können wegen der hohen Anzahl der ca. 5839 Betroffenen naturgemäß nicht beantwortet werden. Ich bitte Sie auch um Ihr Verständnis, dass wir insbesondere fernmündliche oder per Mail an mich gerichtete Anfragen nicht beantworten können und werden.

Ich werde in der Angelegenheit regelmäßig, voraussichtlich das nächste Mal Ende 2015, über den Link

http://www.bbl-law.de/verfahren/CIS
über den Stand und die von mir ergriffenen Maßnahmen berichten und, falls es notwendig ist, auch alle Anleger erneut direkt anschreiben.

Wie bereits erwähnt, ist durch die mir von der BaFin übertragenen Befugnisse sichergestellt, dass Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur durch mich bzw. nur mit meiner Zustimmung wirksam sind.

Als Anleger müssen bzw. können Sie im Moment nichts unternehmen, um Ihre Anlage rückabzuwickeln. Kündigungsschreiben und Zahlungsaufforderungen an den Abwickler (auch von Rechtsanwälten) werden die Abwicklung nicht beschleunigen und haben keinerlei Einfluss auf den Zeitpunkt und die Höhe der vom Abwickler ggf. zu leistenden Zahlungen, da alle vergleichbaren Anleger gleich behandelt werden.

In diesem Zusammenhang weise ich im Übrigen darauf hin, dass nach Mitteilung der rechtlichen Vertreter des Fonds entsprechende Klagen auf Rückabwicklung aufgrund der gefestigten Rechtsprechung der zuständigen Landgerichte keine Aussicht auf Erfolg haben dürften.

Vor dem Hintergrund der vorhandenen begrenzten Vermögensmasse würden weitere kostenauslösende Maßnahmen nur zu Lasten des verteilungsfähigen Gesamtbetrages der Fondsgesellschaft gehen. Insofern bitte ich, die weiteren Prüfungen und meine nächsten Mitteilungen zum Stand abzuwarten.

Ich weise zudem bereits jetzt darauf hin, dass eine Auszahlung der von Ihnen eingelegten Beträge erst nach vollständiger Verwertung des Vermögens der Fondsgesellschaft wird erfolgen können, so dass in den nächsten Monaten keine Zahlungen zu erwarten sind.

Frankfurt am Main, den 22.09.2015

Dr. Georg Bernsau

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Steuerrecht

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